Dienstag, 2. September 2014

EXTRABLATT 3.Sept.2014


EXTRABLATT!

PARTEI DER BESTEN

Vom 3.Sept.2014


Die Satzung ist heraus!

Hier eine kurze Übersicht:

§ 1    Parteiname, Sitz und Tätigkeitsgebiet
§ 2    Aufnahme und Austritt der Mitglieder
§ 3    Recht und Pflichten der  Mitglieder
§ 4    Ordnungsmaßnahmen
§ 5    Gliederung
§ 6    Organe
§ 7    Mitglieder und Delegiertenversammlungen
§ 8    Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
§ 9    Auflösung und Verschmelzung      
§ 10  Finanzordnung
§ 11  Mitgliedsbeiträge, Spenden
§ 12  Schiedsgerichtsordnung

Hier als Beispiel den Wortlaut von § 11, Mitgliedsbeiträge, Spenden
(Das dürfte ja die Meisten interessieren).

(1) Die Mitarbeit bei der Partei der Besten ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sach-, Wert- und Dienstleistungen, die von Mitgliedern erbracht werden, gehören unter Beachtung von § 26 a (4) PartG (Parteigesetz) nicht zu den Einnahmen. 


(2) Die Zahlung eines Mitgliedbeitrages ist freiwillig und Ermessungssache. Ein Mitgliedsbeitrag ist bei der Zahlung als solcher anzugeben.

(3) Spenden dürfen nur bis zu einem Beitrag von 1000€ in bar angenommen werden. Sie sind unverzüglich an den zuständigen Schatzmeister weiterzuleiten. Kann dieser nicht erreicht werden, informiert das Mitglied ein Vorstandsmitglied. Dieses betreibt umgehend die Übernahme durch ein anderes, mit Finanzen beauftragtes Vorstandsmitglied. Eingehende Spenden sind sofort auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Wenn die Spende nicht als Einnahme verbucht werden kann / darf, ist umgehend nach § 25 PartG zu verfahren.
                                                               ***
In der Satzung muss man also das Parteigesetz beachten und diese wird dann bei der Anmeldung der Partei vom Bundeswahlleiter überprüft. 
Hinter einer relativ einfachen Satzung wie dieser steckt eine Menge Arbeit für einen "Ex-Politabstinenzler". Denn noch ist das einzigste aktive Mitglied der Partei der Schreibführer. Aber es macht teuflischen Spaß.

Bei dem Programm der Partei ist man dann frei in der Formulierung. Da fühle ich mich wohler dabei. Aber trotzdem muss ich dabei eine gewisse "Etikette" bewahren. Zur Hochzeit geht man ja auch nicht im Strassenanzug. Wenigstens war das früher einmal so.  

Die ganze Satzung kann man unter dem folgenden Link abrufen: parteiderbesten.de.tl  (einfach anklicken).
Es ist die neue Homepage-Seite der Partei für dauerhafte Eintragungen. Und motzt nicht! Ich kann mir keine hochglanzpolierte Webseite leisten. Und das ist auch gar nicht im Sinne der Partei. Vielleicht kann man dann später doch durch eine kleinen Monatsbetrag bei "homepage-baukasten.de" die Werbung abschalten lassen. 

Zu Diensten
Euer Schreibstift
Ohnweg

Vom Hippie, Abenteurer und Aussteiger zum Politkasper!
Wenn das keine Karriere ist. Oh-oh-oh!

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